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- Artikel-Nr.: SW10024
Erledigung der Abfragen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsdaten der Mitarbeiter
Seit 2023 ist die Abholung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer verpflichtend eingeführt worden. Für die Betriebe bedeutet dies einen erheblichen Aufwand, da sie nun in die Verantwortung genommen werden, sich selbst um den ärztlichen Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu kümmern.
Die Abholung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsnachweise erfolgt regelmäßig über das Entgeltabrechnungsprogramm (zum Beispiel DATALINE Lohnabzug) oder ein entsprechendes Zeiterfassungssystem. Für Anwender von DATALINE Lohnabzug steht der eAU-Abruf bereits seit 2022 zur Verfügung und kann bequem im Rahmen der Entgeltabrechnung durchgeführt werden (ab Lohnabzug COMFORT).
Betriebe, die jedoch nicht über ein eigenes Entgeltabrechnungsprogramm verfügen, sondern diese Aufgabe an einen externen Dienstleister ausgelagert haben, stehen nun vor einer Herausforderung. Denn sie sind regelmäßig nicht in der Lage dieser gesetzlichen Verpflichtung selbst nachzukommen.
Die betrieblichen Entgeltabrechnungen selbst durchzuführen sind eine echte Alternative. Nicht nur allein wegen der eAU-Abfragen macht die betriebliche Lohnabrechnung Sinn. Dies dürfte jedoch in den meisten Fällen kurzfristig nicht umsetzbar sein.
Daher benötigt der Betrieb eine (externe) Lösung. Erster Ansprechpartner dürfte der externe Lohndienstleister sein, der die zusätzlichen Leistungen, den erhöhten Kommunikationsbedarf sowie die zusätzlichen Kosten je eAU-Abholung (berechtigterweise) in Rechnung stellen wird.
DATALINE steht Ihnen ab sofort ebenfalls als Dienstleister für die eAU-Abfragen zur Verfügung. Wir möchten Ihnen eine echte Alternative bieten. Dank etablierter Prozesse und stets aktueller Softwaretools können wir Ihnen die eAU-Abfragen zu einem jährlichen Festpreis anbieten. Die Kommunikation ist an keine Bürozeiten gebunden und erfolgt elektronisch. Sie übermitteln uns einfach die Krankheitszeiten Ihrer Arbeitnehmer und wir erledigen den Rest für Sie. Das heißt,
- wir kümmern uns um die elektronischen Abfragen der Arbeitsunfähigkeitszeiten,
- wir fragen regelmäßig bei den Krankenkassen an, ob Bescheinigungen für die Arbeitsunfähigkeitszeiten vorliegen,
- wir senden Ihnen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu, sobald diese vorliegen.
Sie müssen sich also nur darum kümmern, uns mit den nötigen Informationen zu versorgen und wir kümmern uns um den weiteren Ablauf.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- minimaler Verwaltungsaufwand der Arbeitsunfähigkeitszeiten
- keine aufwendige Kommunikation mit verschiedenen Krankenkassen
- kein eigenes ITSG-Zertifikat erforderlich
- klare Kostenplanung dank Festpreis
- kein Aktualisierungs- und Updateaufwand
Hier Ihre Vorteile zusammengefasst:
- Sie müssen kein ITSG – Zertifikat beantragen und ggf. verlängern
- Sie sparen die Kosten für ein ITSG – Zertifikat
- Keine Konfigurationen am Netzwerk für die Kommunikation
- Kein Aufwand bei der Verwaltung der eAU – Anfragen für Folgeanfragen
- Die eAU – Anfragen werden einzeln oder als Übersichtsliste geliefert
- Auf Wunsch entweder als PDF oder Tabelle z. B. Excel
- Fester Ansprechpartner für Sie bei Rückfragen
- Bei technischen Problemen innerhalb des eAU – Verfahrens kümmert sich DATALINE
- Sie schicken uns eine Liste Ihrer Abwesenheiten, gerne aus Ihrem System und Sie brauchen keine weiteren Daten zu erfassen oder zu bearbeiten
- Sie sparen sich die Kosten und die Zeit für Schulungen
- Alle weiteren Aktualisierungen werden von DATALINE übernommen